Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.